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Zürcher Gericht verurteilt fünf Mitglieder der Jungen Tat

4 Berichte4 Berichtsquellenvor 2 StundenAktualisieren

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KI-Überblick

Das Bezirksgericht Zürich hat fünf Mitglieder der rechtsextremen Jungen Tat verurteilt. Zwei Anführer erhielten je zwölf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und Geldstrafen, die sie bezahlen müssen. Drei weitere Mitglieder erhielten Geldstrafen auf Bewährung. Eine Angeklagte wurde freigesprochen. Das Verfahren betraf Aktionen zwischen 2022 und 2024, darunter Störungen einer Drag-Lesung und eines Pride-Gottesdienstes. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden

Berichtsverlauf

Entdecken Sie verschiedene Seiten des Ereignisses anhand der Berichte.

30. Okt.
  1. Blick · Schweiz
    Zürcher Bezirksgericht verurteilt Mitglieder der Jungen Tat

    Das Bezirksgericht Zürich hat zwei Anführer der rechtsextremen Jungen Tat zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und unbedingten Geldstrafen verurteilt. Drei weitere Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen, eine Beschuldigte wurde freigesprochen. Das Verfahren betraf Aktionen zwischen 2022 und 2024, darunter die Störung eines Pride-Gottesdienstes in Zürich. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.

  2. SRF · News
    Zürcher Gericht verurteilt Mitglieder der «Jungen Tat» nach Störungen von Drag-Lesung und Pride-Gottesdienst

    Das Bezirksgericht Zürich hat zwei Anführer der rechtsextremen «Jungen Tat» zu je zwölf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung und zusätzlich zu Geldstrafen verurteilt. Drei weitere Mitglieder erhielten Geldstrafen auf Bewährung; eine Angeklagte wurde freigesprochen. Gegenstand des Verfahrens waren mehrere Aktionen zwischen 2022 und 2024, darunter die Störung einer Drag-Lesung und eines Pride-Gottesdienstes. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

  3. Tages-Anzeiger
    Bezirksgericht Zürich verurteilt Anführer der «Jungen Tat» zu bedingten Freiheitsstrafen

    Das Bezirksgericht Zürich hat die Anführer der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» zu bedingten Freiheitsstrafen von zwölf Monaten verurteilt. Sie müssen deshalb vorerst nicht ins Gefängnis. Eine Beschuldigte wurde freigesprochen; die Strafen fielen laut Titel deutlich tiefer aus als beantragt.

  4. NZZ
    Zürcher Bezirksgericht verurteilt zwei Anführer der Jungen Tat zu bedingten Freiheitsstrafen

    Das Zürcher Bezirksgericht hat zwei Anführer der rechtsextremen Gruppe Junge Tat zu bedingten Freiheitsstrafen von je 12 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt vier Jahre。

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