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Bezirksgericht Zürich verurteilt Anführer der «Jungen Tat» zu bedingten Freiheitsstrafen
Bezirksgericht Zürich: «Junge Tat»-Anführer: Deutlich tiefere Strafen als beantragt
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Das Bezirksgericht Zürich hat die Anführer der rechtsextremen Gruppierung «Junge Tat» zu bedingten Freiheitsstrafen von zwölf Monaten verurteilt. Sie müssen deshalb vorerst nicht ins Gefängnis. Eine Beschuldigte wurde freigesprochen; die Strafen fielen laut Titel deutlich tiefer aus als beantragt.
Quelle:Tages-Anzeiger · tagesanzeiger.ch