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Zürcher Bezirksgericht verurteilt Mitglieder der Jungen Tat
Mitglieder der Jungen Tat in Zürich verurteilt
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Das Bezirksgericht Zürich hat zwei Anführer der rechtsextremen Jungen Tat zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe und unbedingten Geldstrafen verurteilt. Drei weitere Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen, eine Beschuldigte wurde freigesprochen. Das Verfahren betraf Aktionen zwischen 2022 und 2024, darunter die Störung eines Pride-Gottesdienstes in Zürich. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.
Quelle:Blick · Schweiz · blick.ch