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Zürcher Bezirksgericht verurteilt zwei Anführer der Jungen Tat zu bedingten Freiheitsstrafen
Anführer der Jungen Tat verurteilt – vor dem Gericht suchen sie die grosse Bühne
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Das Zürcher Bezirksgericht hat zwei Anführer der rechtsextremen Gruppe Junge Tat zu bedingten Freiheitsstrafen von je 12 Monaten verurteilt. Die Probezeit beträgt vier Jahre。
Quelle:NZZ · nzz.ch