Gericht hebt Weko-Busse gegen Swisscom auf
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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Weko-Verfügung zu Swisscoms Glasfaserausbau aufgehoben. Damit muss Swisscom die Busse von 18 Millionen Franken vorerst nicht zahlen. Das Gericht sieht beim untersuchten Ausbau keinen Verstoss gegen das Kartellrecht. Nach Ansicht des Gerichts hat die Weko den betroffenen Markt zu eng abgegrenzt. Auf diesem Markt sei Swisscom nicht marktbeherrschend gewesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig: Die Weko kann es innert dreissig Tagen beim Bundesgericht anfechten oder mit einer anderen Marktabgrenzung neu untersuchen.
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- Tages-AnzeigerGericht hebt Busse gegen Swisscom im Glasfaserstreit auf
Das Bundesverwaltungsgericht hebt die Sanktion der Wettbewerbskommission gegen Swisscom auf. Swisscom muss die Busse von 18 Millionen Franken nicht zahlen. Laut Gericht hat das Unternehmen beim Glasfaserausbau seine marktbeherrschende Stellung nicht missbraucht.
- SRF · NewsBundesverwaltungsgericht: Swisscom verletzte beim Glasfaserausbau das Kartellrecht nicht
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Swisscom gutgeheissen und sieht beim Ausbau des Glasfasernetzes keinen Verstoss gegen das Kartellrecht. Es widerspricht damit der Wettbewerbskommission, die eine Busse von gut 18 Millionen Franken und Massnahmen angeordnet hatte. Laut Gericht war Swisscom im von der Kommission untersuchten Markt nicht marktbeherrschend. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
- NZZAuswahlBundesverwaltungsgericht hebt Weko-Entscheid gegen Swisscoms Glasfaserausbau auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat Swisscoms Beschwerde gegen die Wettbewerbskommission (Weko) gutgeheissen und deren Verfügung samt einer Busse von 18 Millionen Franken aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts hat die Weko den untersuchten Markt zu eng abgegrenzt; auf diesem Markt könne Swisscom mit ihrer gewählten Bauweise gar nicht tätig sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Weko kann es innert dreissig Tagen beim Bundesgericht anfechten oder eine neue Untersuchung mit anderer Marktabgrenzung eröffnen.
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