Bundesverwaltungsgericht hebt Weko-Entscheid gegen Swisscoms Glasfaserausbau auf
Glasfasernetzausbau: Swisscom gewinnt Streit vor Bundesverwaltungsgericht
Das Bundesverwaltungsgericht hat Swisscoms Beschwerde gegen die Wettbewerbskommission (Weko) gutgeheissen und deren Verfügung samt einer Busse von 18 Millionen Franken aufgehoben. Nach Ansicht des Gerichts hat die Weko den untersuchten Markt zu eng abgegrenzt; auf diesem Markt könne Swisscom mit ihrer gewählten Bauweise gar nicht tätig sein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Weko kann es innert dreissig Tagen beim Bundesgericht anfechten oder eine neue Untersuchung mit anderer Marktabgrenzung eröffnen.
Das Urteil zeigt, warum die Abgrenzung des untersuchten Marktes darüber entscheidet, ob die Weko gegen Swisscoms Glasfaserausbau vorgehen kann.
Quelle:NZZ · nzz.ch