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Bundesverwaltungsgericht: Swisscom verletzte beim Glasfaserausbau das Kartellrecht nicht

Ausbau des Glasfasernetzes – Bundesverwaltungsgericht: Swisscom verletzte Kartellrecht nicht

KI-Überblick

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Swisscom gutgeheissen und sieht beim Ausbau des Glasfasernetzes keinen Verstoss gegen das Kartellrecht. Es widerspricht damit der Wettbewerbskommission, die eine Busse von gut 18 Millionen Franken und Massnahmen angeordnet hatte. Laut Gericht war Swisscom im von der Kommission untersuchten Markt nicht marktbeherrschend. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

Quelle:SRF · News · srf.ch