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Bundesgericht erlaubt Genfer Chauffeur Wohnsitz im Wallis

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KI-Überblick

Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Chauffeur der Stadt Genf in Saxon im Wallis wohnen bleiben darf. Die Stadt hatte ihm die Ausnahmebewilligung verweigert und auf den langen Arbeitsweg sowie seinen Pikettdienst verwiesen. Laut Urteil bleibt die freie Wohnortwahl auch für Staatsangestellte die Regel. Einschränkungen können bei bestimmten Funktionen gerechtfertigt sein.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden

Berichtsverlauf

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7. Okt.
  1. Zofinger Tagblatt · Schweiz
    Bundesgericht untersagt Genf, einem Chauffeur den Wohnort im Wallis zu verbieten

    Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Chauffeur der Stadt Genf in Saxon im Wallis wohnen darf. Die Stadt hatte ihm die nötige Ausnahmebewilligung verweigert und unter anderem auf den langen Arbeitsweg und den Pikettdienst verwiesen. Laut Urteil muss die freie Wohnortwahl für Staatsangestellte die Regel bleiben; Einschränkungen können bei bestimmten Funktionen gerechtfertigt sein.

  2. Aargauer Zeitung · Schweiz
    Bundesgericht erlaubt Genfer Stadtchauffeur den Wohnsitz im Wallis

    Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Chauffeur der Stadt Genf in Saxon im Wallis wohnen darf. Die Stadt hatte ihm die nötige Ausnahmegenehmigung verweigert und unter anderem die lange Anfahrt sowie den Pikettdienst angeführt. Laut Urteil muss die freie Wohnsitzwahl für Staatsangestellte die Regel bleiben; Einschränkungen können vor allem bei besonderen Funktionen gerechtfertigt sein.

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