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Bundesgericht erlaubt Genfer Stadtchauffeur den Wohnsitz im Wallis
Staat darf Angestellten den Wohnort nicht einfach vorschreiben
KI-Überblick
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Chauffeur der Stadt Genf in Saxon im Wallis wohnen darf. Die Stadt hatte ihm die nötige Ausnahmegenehmigung verweigert und unter anderem die lange Anfahrt sowie den Pikettdienst angeführt. Laut Urteil muss die freie Wohnsitzwahl für Staatsangestellte die Regel bleiben; Einschränkungen können vor allem bei besonderen Funktionen gerechtfertigt sein.
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