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Bundesgericht untersagt Genf, einem Chauffeur den Wohnort im Wallis zu verbieten
Staat darf Angestellten den Wohnort nicht einfach vorschreiben
KI-Überblick
Das Bundesgericht hat entschieden, dass ein Chauffeur der Stadt Genf in Saxon im Wallis wohnen darf. Die Stadt hatte ihm die nötige Ausnahmebewilligung verweigert und unter anderem auf den langen Arbeitsweg und den Pikettdienst verwiesen. Laut Urteil muss die freie Wohnortwahl für Staatsangestellte die Regel bleiben; Einschränkungen können bei bestimmten Funktionen gerechtfertigt sein.
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