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Frühpensionierung mit 58: AHV-Beiträge können zusätzliche Kosten verursachen
Geldberater zur Vorsorgeplanung: Mit 58 raus – und dann? Die AHV kann die Frühpensionierung verteuern!
KI-Überblick
Wer mit 58 in Pension geht, muss möglicherweise weiterhin AHV-Beiträge zahlen. Das gilt für Personen ohne Erwerbstätigkeit und kann die Frühpensionierung verteuern。
Quelle:Tages-Anzeiger · tagesanzeiger.ch