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Tages-Anzeiger·· vor 3 StundenKI-Bewertung50

Frühpensionierung mit 58: AHV-Beiträge können zusätzliche Kosten verursachen

Geldberater zur Vorsorgeplanung: Mit 58 raus – und dann? Die AHV kann die Frühpensionierung verteuern!

KI-Überblick

Wer mit 58 in Pension geht, muss möglicherweise weiterhin AHV-Beiträge zahlen. Das gilt für Personen ohne Erwerbstätigkeit und kann die Frühpensionierung verteuern。

Quelle:Tages-Anzeiger · tagesanzeiger.ch