Wer mit 58 in Pension geht und nicht mehr arbeitet, muss möglicherweise weiterhin AHV-Beiträge zahlen. Diese Beiträge können die Frühpensionierung verteuern.
KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 2 Stunden
Wer mit 58 in Pension geht, muss möglicherweise weiterhin AHV-Beiträge zahlen. Das gilt für Personen ohne Erwerbstätigkeit und kann die Frühpensionierung verteuern。
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