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Bundesgericht bestätigt Kürzung der Boni früherer Credit-Suisse-Manager
Bundesgericht zu CS-Boni – Die CS-Manager haben versagt, darum werden sie nicht belohnt
KI-Überblick
Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Kürzung oder Streichung der Boni für die obersten Führungsebenen der Credit Suisse rechtmässig war. Das Bankengesetz erlaubt Massnahmen bei variablen Vergütungen, wenn eine systemrelevante Bank staatliche Hilfe aus Bundesmitteln erhält. Damit gab das Gericht einer Beschwerde des Finanzdepartements und der UBS statt und widersprach einem früheren Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
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