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Bundesgericht bestätigt Kürzung von CS-Boni

4 Berichte4 Berichtsquellenvor 2 StundenAktualisieren

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KI-Überblick

Das Bundesgericht hat die vollständige oder teilweise Streichung noch nicht ausbezahlter Boni für rund 1000 frühere Führungskräfte der Credit Suisse als rechtmässig bestätigt. Betroffen sind die drei obersten Führungsebenen; die Kürzungen betragen insgesamt 62 Millionen Franken. Das Gericht gab Beschwerden des Bundes und der UBS statt und hob damit ein gegenteiliges Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf. Anders als die Vorinstanz sieht es im Bankengesetz eine ausreichende Grundlage für Bonuskürzungen, wenn eine für das Finanzsystem wichtige Bank staatliche Hilfe erhält. Auch die spätere Rückzahlung der Hilfen ändert laut Bundesgericht nichts daran.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden

Berichtsverlauf

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15. Okt.
  1. finews.chAuswahl
    Bundesgericht bestätigt Streichung ausstehender Boni für frühere CS-Kader

    Das Bundesgericht hat die vollständige oder teilweise Streichung ausstehender Boni für die drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse bestätigt. Es hob damit ein anderslautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf und gab Beschwerden des Bundes und der UBS statt. Nach Ansicht des Bundesgerichts bietet Artikel 10a des Bankengesetzes dafür eine ausreichende Grundlage; angesichts der Bundesgarantie von 100 Milliarden Franken sei die abgestufte Massnahme verhältnismässig.

  2. NZZAuswahl
    Bundesgericht bestätigt Kürzung der Boni für CS-Führungskräfte

    Das Bundesgericht hat die Kürzung ausstehender Boni für Führungskräfte der Credit Suisse als rechtmässig bestätigt und Beschwerden des Bundes und der UBS gutgeheissen. Betroffen waren rund 1000 Personen aus den drei obersten Führungsebenen; die Kürzungen betrugen insgesamt 62 Millionen Franken. Anders als zuvor das Bundesverwaltungsgericht hält das Bundesgericht Artikel 10a des Bankengesetzes für eine ausreichende Rechtsgrundlage.

  3. Blick · WirtschaftAuswahl
    Bundesgericht bestätigt Streichung der Boni für ehemalige Credit-Suisse-Kader

    Das Bundesgericht hat die vollständige oder teilweise Streichung von Boni für rund 1000 ehemalige Führungskräfte der Credit Suisse bestätigt. Laut Gericht erlaubt das Bankengesetz solche Kürzungen, wenn eine systemrelevante Bank staatliche Hilfe erhält. Damit hob es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf, das eine ausreichende gesetzliche Grundlage verneint hatte.

  4. Aargauer Zeitung · WirtschaftAuswahl
    Bundesgericht bestätigt Streichung und Kürzung ausstehender CS-Boni

    Das Bundesgericht bestätigt die Streichung und Kürzung noch nicht ausbezahlter Boni für rund 1000 frühere Führungskräfte der Credit Suisse. Laut Gericht bietet das Bankengesetz dafür eine ausreichende Grundlage, wenn eine systemrelevante Bank staatliche Hilfe erhält. Die spätere Rückzahlung der Hilfen ändert daran nichts.

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