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Bundesgericht bestätigt Streichung ausstehender Boni für frühere CS-Kader
Boni für frühere CS-Kader wurden zu Recht gestrichen
KI-Überblick
Das Bundesgericht hat die vollständige oder teilweise Streichung ausstehender Boni für die drei obersten Führungsebenen der Credit Suisse bestätigt. Es hob damit ein anderslautendes Urteil des Bundesverwaltungsgerichts auf und gab Beschwerden des Bundes und der UBS statt. Nach Ansicht des Bundesgerichts bietet Artikel 10a des Bankengesetzes dafür eine ausreichende Grundlage; angesichts der Bundesgarantie von 100 Milliarden Franken sei die abgestufte Massnahme verhältnismässig.
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