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Bundesrat erhöht Mindestzins für Pensionskassenguthaben ab 2027 auf 2,0 Prozent
Versicherte profitieren – Höherer Mindestzins bei Pensionskassen – das müssen Sie wissen
KI-Überblick
Der Bundesrat erhöht den Mindestzins für Pensionskassenguthaben ab 2027 von 1,25 auf 2。
Grund für die Empfehlung
Die Beispielrechnung zeigt, wie stark sich der höhere Mindestzins bei einem Vorsorgeguthaben von 200'000 Franken auf den jährlichen Zinsertrag auswirkt.
Quelle:SRF · News · srf.ch