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Bundesrat erhöht BVG-Mindestzins auf 2 Prozent

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Das Wichtigste zuerst

KI-Überblick

Der Bundesrat erhöht den Mindestzins für das obligatorische Guthaben in der beruflichen Vorsorge von 1,25 auf 2 Prozent. Dieser Zins legt fest, wie hoch die Pensionskassen diese Guthaben mindestens verzinsen müssen. Wann die Erhöhung in Kraft tritt, ist nicht angegeben.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden

Berichtsverlauf

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4. Nov.
  1. Tages-Anzeiger
    Bundesrat erhöht Mindestzins für obligatorische Vorsorgeguthaben auf 2 Prozent

    Der Bundesrat erhöht den Mindestzins im obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge von 1。

Trendverlauf dieses Ereignisses

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