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Bundesverwaltungsgericht untersagt automatische Stimmprofile bei Hotlines ohne Zustimmung
Bundesverwaltungsgericht – Hotlines dürfen Stimmen der Anrufer nicht automatisch speichern
KI-Überblick
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Hotlines Stimmprofile von Anrufenden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erstellen dürfen. Postfinance muss für bereits erstellte Profile die Zustimmung der Betroffenen einholen oder sie löschen. Ein Hinweis, dem Anrufende aktiv widersprechen müssen, genügt nicht. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Grund für die Empfehlung
Das Urteil zeigt, dass ein Hinweis mit Widerspruchsmöglichkeit für gespeicherte Stimmprofile nicht genügt und Betroffene ausdrücklich zustimmen müssen.
Quelle:SRF · News · srf.ch