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Postfinance braucht Zustimmung für Stimmprofile

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KI-Überblick

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Postfinance für Stimmprofile von Anrufenden ihrer Hotline eine ausdrückliche Zustimmung braucht. Für bereits erstellte Profile muss Postfinance die Zustimmung der Betroffenen einholen oder die Profile löschen. Ein Hinweis, dem Anrufende aktiv widersprechen müssen, reicht nicht aus. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 46 Minuten

Berichtsverlauf

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21. Okt.
  1. SRF · NewsAuswahl
    Bundesverwaltungsgericht untersagt automatische Stimmprofile bei Hotlines ohne Zustimmung

    Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Hotlines Stimmprofile von Anrufenden nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung erstellen dürfen. Postfinance muss für bereits erstellte Profile die Zustimmung der Betroffenen einholen oder sie löschen. Ein Hinweis, dem Anrufende aktiv widersprechen müssen, genügt nicht. Das Urteil kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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