Gericht stoppt Trassenquote für Bahnkonkurrenten
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DB InfraGo muss Konkurrenten im Fernverkehr vorerst keinen festen Anteil der Streckenkapazität auf stark belasteten Bahnstrecken freihalten. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die entsprechende Vorgabe der Bundesnetzagentur in einem nicht anfechtbaren Eilbeschluss für rechtswidrig und ungeeignet. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.
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- heise onlineGericht stoppt Trassenquote für Konkurrenten der Deutschen Bahn
DB InfraGo muss Konkurrenten im Fernverkehr vorerst keinen festen Anteil der Kapazität auf stark belasteten Strecken freihalten. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die entsprechende Vorgabe der Bundesnetzagentur in einem nicht anfechtbaren Eilbeschluss für rechtswidrig und hielt sie zudem für ungeeignet. Über den Rechtsstreit in der Hauptsache ist noch nicht entschieden.
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