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Gericht stoppt Trassenquote für Bahnkonkurrenten

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KI-Überblick

DB InfraGo muss Konkurrenten im Fernverkehr vorerst keinen festen Anteil der Streckenkapazität auf stark belasteten Bahnstrecken freihalten. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die entsprechende Vorgabe der Bundesnetzagentur in einem nicht anfechtbaren Eilbeschluss für rechtswidrig und ungeeignet. Eine Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden

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8. Okt.
  1. heise online
    Gericht stoppt Trassenquote für Konkurrenten der Deutschen Bahn

    DB InfraGo muss Konkurrenten im Fernverkehr vorerst keinen festen Anteil der Kapazität auf stark belasteten Strecken freihalten. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die entsprechende Vorgabe der Bundesnetzagentur in einem nicht anfechtbaren Eilbeschluss für rechtswidrig und hielt sie zudem für ungeeignet. Über den Rechtsstreit in der Hauptsache ist noch nicht entschieden.

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