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Gericht stoppt Trassenquote für Konkurrenten der Deutschen Bahn
Deutsche Bahn muss Konkurrenten keine Trassen-Quote einräumen
KI-Überblick
DB InfraGo muss Konkurrenten im Fernverkehr vorerst keinen festen Anteil der Kapazität auf stark belasteten Strecken freihalten. Das Verwaltungsgericht Köln erklärte die entsprechende Vorgabe der Bundesnetzagentur in einem nicht anfechtbaren Eilbeschluss für rechtswidrig und hielt sie zudem für ungeeignet. Über den Rechtsstreit in der Hauptsache ist noch nicht entschieden.
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