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Zürcher Gericht verweigert Polizisten Kauf von Schalldämpfern

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KI-Überblick

Ein Zürcher Gericht hat einem Gemeindepolizisten die Ausnahmebewilligung für den Kauf von zwei Schalldämpfern verweigert. Lärmschutz beim Schiessen als Hobby rechtfertigt laut Gericht keine Ausnahme. Der Polizist muss 2570 Franken Gerichtsgebühr zahlen und kann das Urteil noch anfechten.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden

Berichtsverlauf

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2. Nov.
  1. Tages-Anzeiger
    Zürcher Gericht verbietet Polizisten den Kauf von zwei Schalldämpfern

    Ein Zürcher Gericht hat einem Gemeindepolizisten den Kauf von zwei Schalldämpfern untersagt. Lärmschutz beim Schiessen als Hobby rechtfertigt laut Gericht keine Ausnahme. Der Polizist muss 2570 Franken Gerichtsgebühr zahlen, kann das Urteil aber noch anfechten.

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