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Zürcher Gericht verbietet Polizisten den Kauf von zwei Schalldämpfern
Urteil zu Waffenzubehör: Zürcher Gericht verbietet Polizisten den Kauf von zwei Schalldämpfern
KI-Überblick
Ein Zürcher Gericht hat einem Gemeindepolizisten den Kauf von zwei Schalldämpfern untersagt. Lärmschutz beim Schiessen als Hobby rechtfertigt laut Gericht keine Ausnahme. Der Polizist muss 2570 Franken Gerichtsgebühr zahlen, kann das Urteil aber noch anfechten.
Quelle:Tages-Anzeiger · tagesanzeiger.ch