Gericht verbietet Snap Chatdaten für gezielte Werbung
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Das Landgericht Köln hat Snap untersagt, persönliche Daten aus Chats mit seinem KI-Chatbot auf Grundlage der bisherigen Nutzungsbedingungen für gezielte Werbung zu verwenden. Laut Gericht genügen vorangekreuzte Einwilligungen, ein Datenschutzhinweis und ein berechtigtes Interesse dafür nicht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Snap kann dagegen Berufung einlegen.
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- heise onlineGericht untersagt Snap, Chatdaten für gezielte Werbung zu nutzen
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Snap Chatdaten seines KI-Chatbots nicht auf Grundlage der bisherigen Nutzungsbedingungen für gezielte Werbung verarbeiten darf. Vorangekreuzte Einwilligungen, ein Datenschutzhinweis und ein berechtigtes Interesse reichen laut Gericht nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Snap kann Berufung einlegen. Bei einem Verstoss drohen nach Eintritt der Rechtskraft bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.
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