heise online· Falk Steiner·· vor 2 StundenKI-Bewertung70
Gericht untersagt Snap, Chatdaten für gezielte Werbung zu nutzen
Gericht: Snapchat-Chatbot darf aus Kinderdaten keine Werbung machen
KI-Überblick
Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Snap Chatdaten seines KI-Chatbots nicht auf Grundlage der bisherigen Nutzungsbedingungen für gezielte Werbung verarbeiten darf. Vorangekreuzte Einwilligungen, ein Datenschutzhinweis und ein berechtigtes Interesse reichen laut Gericht nicht aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Snap kann Berufung einlegen. Bei einem Verstoss drohen nach Eintritt der Rechtskraft bis zu 250.000 Euro Ordnungsgeld.
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