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Germanwings-Absturz: Gericht weist Schadenersatzklage ab

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Das Landgericht Braunschweig hat die Schadenersatzklage von 30 Angehörigen der Opfer des Germanwings-Flugs 9525 gegen Deutschland abgewiesen. Sie verlangten bis zu 110'000 Euro und warfen dem Staat vor, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht zu haben. Beim Absturz in den französischen Alpen starben 2015 insgesamt 150 Menschen. Der Bericht nennt keine Begründung für die Abweisung.

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6. Okt.
  1. Blick · Ausland
    Landgericht Braunschweig weist Klage von Angehörigen der Germanwings-Opfer gegen Deutschland ab

    Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Angehörigen der Opfer des Germanwings-Flugs 9525 gegen Deutschland abgewiesen. Sie forderten bis zu 110'000 Euro Schadenersatz und warfen dem Staat vor, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht zu haben. Bei dem Absturz in den französischen Alpen starben 2015 insgesamt 150 Menschen; die Begründung für die jetzige Abweisung nennt der Artikel nicht.

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