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Landgericht Braunschweig weist Klage von Angehörigen der Germanwings-Opfer gegen Deutschland ab
Gericht schmettert Klage von Angehörigen ab
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Das Landgericht Braunschweig hat die Klage von 30 Angehörigen der Opfer des Germanwings-Flugs 9525 gegen Deutschland abgewiesen. Sie forderten bis zu 110'000 Euro Schadenersatz und warfen dem Staat vor, die Flugtauglichkeit des Co-Piloten nicht ausreichend überwacht zu haben. Bei dem Absturz in den französischen Alpen starben 2015 insgesamt 150 Menschen; die Begründung für die jetzige Abweisung nennt der Artikel nicht.
Quelle:Blick · Ausland · blick.ch