Zum Inhalt springen
Trend-EreignisseWird laufend aktualisiert

Thöni kandidiert trotz fehlender Voraussetzungen als Zuger Ersatzrichter

1 Berichte1 Berichtsquellenvor 2 StundenAktualisieren

Das Wichtigste zuerst

KI-Überblick

Stefan Thöni steht bei der Zuger Gerichtswahl vom 29. November auf dem Wahlzettel, obwohl er die Voraussetzungen für das Amt als Ersatzrichter nicht erfüllt. Die Rechtslage soll geändert werden.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 2 Stunden

Berichtsverlauf

Entdecken Sie verschiedene Seiten des Ereignisses anhand der Berichte.

18. Okt.
  1. Luzerner Zeitung · Zentralschweiz
    Stefan Thöni steht trotz fehlender Voraussetzungen für das Zuger Ersatzrichteramt zur Wahl

    Stefan Thöni erfüllt die Voraussetzungen für das Amt als Ersatzrichter nicht, steht aber bei der Zuger Gerichtswahl vom 29. November auf dem Wahlzettel. Die Rechtslage soll geändert werden。

Trendverlauf dieses Ereignisses

Noch nicht genügend durchgehende Beobachtungsdaten für einen Trend.