Stefan Thöni steht bei der Zuger Gerichtswahl vom 29. November auf dem Wahlzettel, obwohl er die Voraussetzungen für das Amt als Ersatzrichter nicht erfüllt. Die Rechtslage soll geändert werden.
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Stefan Thöni erfüllt die Voraussetzungen für das Amt als Ersatzrichter nicht, steht aber bei der Zuger Gerichtswahl vom 29. November auf dem Wahlzettel. Die Rechtslage soll geändert werden。
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