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Stefan Thöni steht trotz fehlender Voraussetzungen für das Zuger Ersatzrichteramt zur Wahl
Er darf nicht Ersatzrichter werden – trotzdem steht Stefan Thöni zur Wahl
KI-Überblick
Stefan Thöni erfüllt die Voraussetzungen für das Amt als Ersatzrichter nicht, steht aber bei der Zuger Gerichtswahl vom 29. November auf dem Wahlzettel. Die Rechtslage soll geändert werden。
Quelle:Luzerner Zeitung · Zentralschweiz · luzernerzeitung.ch