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Luzerner Zeitung · Zentralschweiz·· vor 3 StundenKI-Bewertung46

Stefan Thöni steht trotz fehlender Voraussetzungen für das Zuger Ersatzrichteramt zur Wahl

Er darf nicht Ersatzrichter werden – trotzdem steht Stefan Thöni zur Wahl

KI-Überblick

Stefan Thöni erfüllt die Voraussetzungen für das Amt als Ersatzrichter nicht, steht aber bei der Zuger Gerichtswahl vom 29. November auf dem Wahlzettel. Die Rechtslage soll geändert werden。

Quelle:Luzerner Zeitung · Zentralschweiz · luzernerzeitung.ch