Waadt: Gericht stützt Steuer auf Missbrauchsentschädigung
Das Wichtigste zuerst
Das Waadtländer Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass 120'000 Franken einer kirchlichen Zahlung an ein Missbrauchsopfer besteuert werden sollen. Die Ordensgemeinschaft des Grossen Sankt Bernhard hatte dem Opfer aussergerichtlich 220'000 Franken zugesagt. Die Steuerverwaltung erkennt davon 100'000 Franken als steuerfrei an. Das Opfer und sein Anwalt kündigten an, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.
KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden
Berichtsverlauf
Entdecken Sie verschiedene Seiten des Ereignisses anhand der Berichte.
- Aargauer Zeitung · SchweizWaadt besteuert Teil der Entschädigung für Missbrauchsopfer der Kirche
Die Waadtländer Steuerverwaltung will 120'000 Franken einer kirchlichen Zahlung an ein Missbrauchsopfer besteuern。
- Zofinger Tagblatt · SchweizWaadt besteuert Teil der kirchlichen Entschädigung für Missbrauchsopfer
Die Waadtländer Steuerverwaltung will 120'000 Franken einer kirchlichen Zahlung an ein Missbrauchsopfer besteuern. Die Ordensgemeinschaft des Grossen Sankt Bernhard hatte 2022 aussergerichtlich 220'000 Franken zugesagt; die Steuerverwaltung erkennt davon 100'000 Franken als steuerfrei an. Das Verwaltungsgericht stützte diese Einordnung am 2. Oktober. Das Opfer und sein Anwalt kündigten an, den Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen.
Trendverlauf dieses Ereignisses
Noch nicht genügend durchgehende Beobachtungsdaten für einen Trend.