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Waadt besteuert Teil der kirchlichen Zahlung an Missbrauchsopfer
Katholische Kirche zahlt Genugtuung – Missbrauchsopfer muss darauf Steuern entrichten
KI-Überblick
Die Waadtländer Steuerbehörde will 120'000 Franken einer Zahlung der katholischen Ordensgemeinschaft des Grossen Sankt Bernhard an ein Missbrauchsopfer besteuern. Die Gemeinschaft hatte dem Opfer 2022 aussergerichtlich 220'000 Franken zugesagt; die Behörde erkennt davon 100'000 Franken als steuerfreie Genugtuung an. Das Verwaltungsgericht stützte diesen Entscheid am 2. Oktober. Das Opfer und sein Anwalt wollen den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.
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