Münchens Mindestpreise für Fahrdienste vorläufig ausgesetzt
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Das Verwaltungsgericht München hat die Mindestpreise für mehrere Mietwagendienste vorläufig ausgesetzt. Die betroffenen Unternehmen müssen sich damit vorerst nicht an die von der Stadt festgelegten Preise halten. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts durfte München keine Mindestpreise für Fahrten über die Stadtgrenze hinaus festlegen. Die endgültigen Entscheidungen stehen noch aus. Die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig; die Stadt kann binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen.
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- heise onlineGericht setzt Münchens Mindestpreise für Uber und andere Fahrdienste vorläufig aus
Das Verwaltungsgericht München hat die Mindestpreise für mehrere Fahrdienste in fünf Eilverfahren vorläufig ausgesetzt. Nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts durfte die Stadt die Preise nicht auch für Fahrten über ihre Zuständigkeitsgrenze hinaus festlegen. Die Hauptverfahren stehen noch aus; die Beschlüsse sind nicht rechtskräftig, und die Stadt kann binnen zwei Wochen Beschwerde einlegen.
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