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Bundesgericht verneint Leistungen nach Zeckenstich

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Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Versicherung die späteren Beschwerden einer arbeitsunfähigen Pflegerin nach einem Zeckenstich nicht bezahlen muss. Zwischen der ersten Behandlung und einer späteren Blutuntersuchung fehlen ärztliche Befunde zu anhaltenden Beschwerden. Deshalb hält das Gericht einen Zusammenhang zwischen dem Stich und der schweren Erkrankung nicht für überwiegend wahrscheinlich.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 2 Stunden

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23. Okt.
  1. Blick · Schweiz
    Bundesgericht verneint Versicherungsleistungen für Spätfolgen nach Zeckenstich

    Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Versicherung die späteren Beschwerden einer nach einem Zeckenstich arbeitsunfähigen Pflegerin nicht bezahlen muss. Zwischen der ersten Behandlung und einer späteren Blutuntersuchung fehlen ärztliche Befunde zu anhaltenden Beschwerden. Deshalb ist der Zusammenhang mit dem Zeckenstich nach Ansicht des Gerichts nicht überwiegend wahrscheinlich.

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