Ständeratskommission will Vorrang Schweizer Sonderregeln beim EU-Aufenthaltsrecht absichern
Angst vor den eigenen Richtern? «Nach bisherigen Erfahrungen vertraue ich dem Bundesgericht zu wenig»
Eine Ständeratskommission will festschreiben, dass bewusst von Staatsverträgen abweichende Schweizer Gesetze im Inland gelten. Hintergrund sind geplante Einschränkungen des Daueraufenthaltsrechts für arbeitslose oder sozialhilfeabhängige EU-Bürger; der Nationalrat hat darüber noch nicht beraten. Zur Diskussion stehen eine Verfassungsänderung und eine gesetzliche Regelung. Die Vernehmlassung läuft, und mögliche Vertragsverletzungen könnte die EU weiterhin vor ein Schiedsgericht bringen.
Der Streit zeigt, wie geplante Schweizer Ausnahmen beim Aufenthaltsrecht mit den EU-Verträgen und der Zuständigkeit des Bundesgerichts kollidieren könnten.
Quelle:NZZ · nzz.ch