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Bundesgericht hebt Netzsperre gegen Betrugswebsites mangels Rechtsgrundlage auf
Netzsperren – Bundesgericht: Gesetzesgrundlage für Websites-Sperrung fehlt
KI-Überblick
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Internetanbieters Init7 gutgeheissen und eine von der Waadtländer Staatsanwaltschaft angeordnete DNS-Sperre aufgehoben. Die Sperre sollte den Zugang zu Websites mutmasslicher Anlagebetrüger blockieren, die Anleger um mehr als 1.7 Millionen Franken gebracht haben sollen. Das Gericht hält solche Sperren zwar für ein mögliches Mittel gegen Onlinebetrug; im geltenden Recht fehlt dafür aber eine ausreichende Grundlage.
Grund für die Empfehlung
Das Urteil zeigt, warum eine Staatsanwaltschaft Internetanbieter trotz eines Betrugsverdachts ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage nicht zu einer Netzsperre verpflichten darf.
Quelle:SRF · News · srf.ch