Bund trägt Kosten im Streit um Informationsfreiheit
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat der Bundesrepublik Deutschland die Kosten eines Verfahrens um Auskünfte zur geplanten Einschränkung des Informationsfreiheitsgesetzes auferlegt. Das Gesetz regelt den Zugang zu Informationen von Behörden. Das Innenministerium räumte ein, keine Belege für die behaupteten Sicherheitsrisiken und Überlastungen durch solche Auskunftsanfragen zu haben. Die Regierungskoalition plant dennoch eine Einschränkung des Gesetzes.
KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 3 Stunden
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- heise onlineDeutschland: Innenministerium hat keine Belege für Risiken durch das Informationsfreiheitsgesetz
Das deutsche Innenministerium hat eingeräumt, keine Belege für die behaupteten Sicherheitsrisiken und Überlastungen durch Auskunftsanfragen zu haben. Trotzdem plant die Regierungskoalition。
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