Kommentar kritisiert Drohnenschutz für deutsche Kraftwerke
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Ein NZZ-Kommentar kritisiert Lücken beim Schutz wichtiger Anlagen in Deutschland vor Drohnen. Betreiber eines Kraftwerks dürfen eine verdächtige Drohne nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres selbst abwehren; dafür fehlt eine ausdrückliche gesetzliche Befugnis. Das KRITIS-Dachgesetz gilt bereits. Laut dem Kommentar fehlt aber noch die Verordnung, die festlegt, welche Anlagen unter seine Regeln fallen.
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- NZZNZZ-Kommentar kritisiert Lücken beim Schutz deutscher Infrastruktur vor Drohnen
Ein NZZ-Kommentar kritisiert, dass Deutschland trotz Warnungen vor russischer Sabotage wichtige Anlagen nur langsam besser schützt. Betreiber eines Kraftwerks dürfen eine verdächtige Drohne nach geltendem Recht nicht ohne Weiteres selbst abwehren; eine ausdrückliche gesetzliche Befugnis fehlt. Auch beim bereits geltenden KRITIS-Dachgesetz fehlt laut dem Text noch die Verordnung, die festlegt, welche Anlagen unter die Regeln fallen.
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