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Obergericht senkt Haftstrafe im Tötungsfall Kreuzlingen

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KI-Überblick

Das Thurgauer Obergericht hat die Haftstrafe für den Todesschützen von Kreuzlingen verkürzt. Er muss damit weniger lang in Haft.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 1 Stunden

Berichtsverlauf

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12. Okt.
  1. Thurgauer Zeitung · Kreuzlingen
    Obergericht Thurgau verkürzt Haftstrafe für Todesschützen von Kreuzlingen

    Das Thurgauer Obergericht hat die Haftstrafe für den Todesschützen von Kreuzlingen verkürzt. Bei der Verhandlung ging es unter anderem darum。

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