Das Bundesgericht hat Erwin Sperisens Beschwerde gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord abgewiesen. Damit bleibt seine Freiheitsstrafe von 14 Jahren bestehen.
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Das Bundesgericht hat die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen seine Verurteilung wegen Beihilfe zu Mord abgewiesen. Damit bleibt die Freiheitsstrafe von 14 Jahren bestehen.
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