CEO-Betrug: Finanzleiter haftet für Millionenschaden
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Das Landesarbeitsgericht Köln hat einen Finanzleiter nach einem CEO-Betrug zu Schadenersatz verurteilt und seine fristlose Kündigung bestätigt. Betrüger täuschten die Telefonnummer seines Vorgesetzten vor und brachten ihn über einen privaten Messenger dazu, knapp 60 Überweisungen ins Ausland über insgesamt mehr als 50 Millionen Euro auszulösen. Das Gericht wertete den Verstoss gegen interne Freigabe- und Kommunikationsregeln als grob fahrlässig. Eine Begrenzung seiner Haftung als Arbeitnehmer gewährte es ihm nicht, weil er in eine vom Arbeitgeber bezahlte Haftpflichtversicherung für Führungskräfte einbezogen war. Ob die Versicherung zahlt, ist offen; eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ist zugelassen.
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- heise onlineCEO-Betrug: Gericht verurteilt Finanzleiter wegen Millionenschadens zu Schadenersatz
Das Landesarbeitsgericht Köln hat einen Finanzleiter nach einem CEO-Betrug zu Schadenersatz verurteilt und seine fristlose Kündigung bestätigt. Betrüger täuschten die Rufnummer seines Vorgesetzten vor und veranlassten ihn über einen privaten Messenger zu knapp 60 Auslandsüberweisungen von insgesamt mehr als 50 Millionen Euro. Das Gericht bewertete seinen Verstoss gegen interne Freigabe- und Kommunikationsregeln als grob fahrlässig und gewährte ihm keine beschränkte Arbeitnehmerhaftung, weil er in eine vom Arbeitgeber bezahlte Managerhaftpflichtversicherung einbezogen war. Ob die Versicherung zahlt, ist noch offen; eine Revision beim Bundesarbeitsgericht ist zugelassen.
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