Freiburg regelt zweite Amtssprache in Gemeinden
Das Wichtigste zuerst
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat ein Gesetz verabschiedet, das Gemeinden die Einführung einer zweiten Amtssprache per Abstimmung ermöglicht. Voraussetzung ist, dass die sprachliche Minderheit während der vergangenen 25 Jahre mindestens 10 Prozent der Bevölkerung ausmachte. Die Gemeinden können dann innert drei Jahren abstimmen. Courgevaux und Courtepin sind von einer Volksabstimmung ausgenommen. Das Gesetz sieht zudem finanzielle Unterstützung für zweisprachige Gemeinden vor. Wann es in Kraft tritt, ist nicht angegeben.
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- NZZFreiburg beschliesst Regeln für zweisprachige Gemeinden
Der Grosse Rat des Kantons Freiburg hat ein Gesetz über die Amtssprachen verabschiedet. Gemeinden können über eine zweite Amtssprache abstimmen。
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