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Urner Gericht urteilt zu Verlust durch Liebesbetrug

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KI-Überblick

Das Urner Obergericht sieht im Verhalten eines Mannes nach einem Liebesbetrug keine grobe Fahrlässigkeit. Der Mann hatte über 337’000 Franken verloren. Die Urner Ausgleichskasse hatte ihm deshalb Ergänzungsleistungen verweigert – staatliche Zahlungen, die bei unzureichendem Einkommen helfen. Ob er diese Leistungen nun erhält, geht aus dem Bericht nicht hervor.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 54 Minuten

Berichtsverlauf

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22. Okt.
  1. Luzerner Zeitung · Zentralschweiz
    Urner Obergericht verneint grobe Fahrlässigkeit nach Verlust durch Liebesbetrug

    Ein Mann aus Uri verlor bei einem Liebesbetrug über 337’000 Franken. Die Urner Ausgleichskasse verweigerte ihm deshalb Ergänzungsleistungen。

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