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GZO-Gläubiger fordern Schadenersatz vom Kanton Zürich

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Das Wichtigste zuerst

KI-Überblick

Gregor Greber hat für Gläubiger der GZO AG ein Schadenersatzbegehren beim Kanton Zürich eingereicht. Er macht geltend, dass ihnen durch die Abwicklung des Nachlassverfahrens um das Spital Wetzikon Schäden entstanden seien. Ob der Kanton die Forderung anerkennt, ist nicht bekannt.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 3 Stunden

Berichtsverlauf

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28. Okt.
  1. finews.ch
    GZO einigt sich mit Steiner und H56 Immo im Streit um den Spitalneubau – Greber fordert Schadenersatz vom Kanton Zürich

    Die GZO AG hat mit Steiner AG und H56 Immo AG einen Vergleich über Forderungen zum gestoppten Spitalneubau geschlossen. Laut GZO steigt dadurch die geplante sofortige Auszahlung an die Gläubiger von 70,1 auf 85,5 Millionen Franken. Der Vergleich gilt erst, wenn ein Gericht den Nachlassvertrag rechtskräftig bestätigt; die Gläubiger können bis 7. November schriftlich abstimmen. Der Gläubigervertreter Gregor Greber fordert vom Kanton Zürich Schadenersatz wegen mutmasslicher Versäumnisse im Verfahren. Die Schadenshöhe beziffert er noch nicht.

  2. Inside Paradeplatz
    GZO-Gläubigervertreter Greber fordert Schadenersatz vom Kanton Zürich

    Gregor Greber hat für Gläubiger der GZO AG ein Schadenersatzbegehren gegen den Kanton Zürich eingereicht. Er wirft den Verantwortlichen im Verfahren um das Spital Wetzikon vor。

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