VW-Beschluss zu Stadler-Vergleich unwirksam
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Das Oberlandesgericht Celle hat die Zustimmung der VW-Aktionäre zum Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts wurden die Aktionäre nicht ausreichend darüber informiert, ob Stadlers Vermögen mögliche Schadenersatzforderungen decken könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Volkswagen prüft Rechtsmittel. Über den Vergleich mit dem früheren VW-Chef Martin Winterkorn hat das Gericht noch nicht entschieden.
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- heise onlineGericht erklärt VW-Aktionärsbeschluss zum Vergleich mit Ex-Audi-Chef Stadler für unwirksam
Das Oberlandesgericht Celle hat den Beschluss der Volkswagen-Aktionäre zum Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts erfuhren die Aktionäre nicht ausreichend, ob Stadlers Vermögen mögliche Schadenersatzforderungen decken könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Volkswagen prüft Rechtsmittel. Über den Vergleich mit dem früheren VW-Chef Martin Winterkorn hat das Gericht noch nicht entschieden.
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