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VW-Beschluss zu Stadler-Vergleich unwirksam

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KI-Überblick

Das Oberlandesgericht Celle hat die Zustimmung der VW-Aktionäre zum Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts wurden die Aktionäre nicht ausreichend darüber informiert, ob Stadlers Vermögen mögliche Schadenersatzforderungen decken könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Volkswagen prüft Rechtsmittel. Über den Vergleich mit dem früheren VW-Chef Martin Winterkorn hat das Gericht noch nicht entschieden.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 47 Minuten

Berichtsverlauf

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14. Okt.
  1. heise online
    Gericht erklärt VW-Aktionärsbeschluss zum Vergleich mit Ex-Audi-Chef Stadler für unwirksam

    Das Oberlandesgericht Celle hat den Beschluss der Volkswagen-Aktionäre zum Haftungsvergleich mit dem früheren Audi-Chef Rupert Stadler für unwirksam erklärt. Nach Ansicht des Gerichts erfuhren die Aktionäre nicht ausreichend, ob Stadlers Vermögen mögliche Schadenersatzforderungen decken könnte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; Volkswagen prüft Rechtsmittel. Über den Vergleich mit dem früheren VW-Chef Martin Winterkorn hat das Gericht noch nicht entschieden.

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