Liechtenstein vereinbart Regeln für Bankdaten an Ermittler
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Das Landgericht, die Landespolizei und der Liechtensteinische Bankenverband haben gemeinsame Regeln für die elektronische Übermittlung von Bankunterlagen und Transaktionsdaten vereinbart. Eine Absichtserklärung sieht eine sichere Übertragung und ein einheitliches Format vor, damit Ermittlungsbehörden die Daten leichter auswerten können. Ob die Regeln verbindlich sind und wann sie in Kraft treten, ist nicht angegeben.
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- finews.chLiechtenstein vereinbart Regeln für die elektronische Herausgabe von Bankunterlagen
Das Landgericht, die Landespolizei und der Liechtensteinische Bankenverband haben sich auf gemeinsame Regeln für die elektronische Übermittlung von Bankunterlagen und Transaktionsdaten geeinigt. Die Absichtserklärung sieht eine sichere Übertragung und ein einheitliches Format vor, damit Ermittlungsbehörden die Daten leichter auswerten können. Wann die Regeln angewendet werden und ob sie verbindlich sind, geht aus der Mitteilung nicht hervor.
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