Zürich setzt Vorlage gegen Konversionstherapien aus
Das Wichtigste zuerst
Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats hat die Vorlage für ein Verbot von Konversionstherapien ausgesetzt. Das Parlament berät und stimmt deshalb vorerst nicht darüber ab. Ein Verbot wurde nicht beschlossen. Umstritten ist, ob Zürich selbst ein Verbot beschliessen oder eine mögliche Regelung des Bundes abwarten soll. Die Aussetzung gilt zunächst für ein Jahr; danach muss sie verlängert werden.
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- Limmattaler ZeitungKanton Zürich setzt Verbot von Konversionspraktiken aus
Im Kanton Zürich bleibt ein Verbot von Konversionspraktiken vorerst aus: Die Geschäftsleitung des Kantonsrats hat die ausgearbeitete Vorlage sistiert. Dabei geht es um Praktiken。
- NZZZürcher Kantonsrat sistiert geplantes Verbot von Konversionstherapien
Die Geschäftsleitung des Zürcher Kantonsrats hat die Vorlage für ein Verbot von Konversionstherapien sistiert. Damit wird das Kantonsparlament vorerst weder darüber beraten noch abstimmen. Umstritten war, ob Zürich sein Verbot beschliessen oder eine mögliche Regelung des Bundes abwarten soll. Die Sistierung gilt zunächst für ein Jahr und muss danach verlängert werden.
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