Zürcher Halloween-Krawalle: Zwei Strafbefehle
Das Wichtigste zuerst
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nach den Halloween-Ausschreitungen im Kreis 4 gegen zwei Männer Haftstrafen von sechs und vier Monaten ohne Bewährung per Strafbefehl verhängt. Den 19 und 21 Jahre alten Männern wird unter anderem vorgeworfen, Gewalt gegen Polizisten und Sachbeschädigungen unterstützt zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Die Männer können dagegen Einsprache erheben.
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Berichtsverlauf
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- Aargauer Zeitung · SchweizHalloween-Ausschreitungen in Zürich: Zwei Männer erhalten Freiheitsstrafen per Strafbefehl
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nach den Halloween-Ausschreitungen Strafbefehle gegen zwei Männer im Alter von 19 und 21 Jahren erlassen. Sie verhängte unbedingte Freiheitsstrafen von sechs beziehungsweise vier Monaten. Den Männern wird unter anderem vorgeworfen, bei einer unbewilligten Versammlung Gewalt gegen Polizisten und Sachen unterstützt zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
- Zofinger Tagblatt · SchweizHalloween-Krawalle in Zürich: Zwei Männer erhalten Strafbefehle mit Freiheitsstrafen
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nach den Halloween-Krawallen Strafbefehle gegen zwei junge Männer erlassen. Gegen den 19-Jährigen und den 21-Jährigen wurden unbedingte Freiheitsstrafen von sechs beziehungsweise vier Monaten verhängt. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, Gewalt gegen Polizisten und Sachen unterstützt zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.
- Blick · SchweizZürcher Staatsanwaltschaft verhängt nach Halloween-Ausschreitungen Haftstrafen gegen zwei Männer
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer nach den Halloween-Ausschreitungen im Kreis 4 Strafbefehle mit sechs beziehungsweise vier Monaten Haft ohne Bewährung erlassen. Den 19 und 21 Jahre alten Schweizern wird unter anderem vorgeworfen, Gewalt gegen Polizisten und Sachbeschädigungen unterstützt zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig; die Männer können Einsprache erheben.
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