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Zürcher Halloween-Krawalle: Zwei Strafbefehle

3 Berichte3 Berichtsquellenvor 2 StundenAktualisieren

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KI-Überblick

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nach den Halloween-Ausschreitungen im Kreis 4 gegen zwei Männer Haftstrafen von sechs und vier Monaten ohne Bewährung per Strafbefehl verhängt. Den 19 und 21 Jahre alten Männern wird unter anderem vorgeworfen, Gewalt gegen Polizisten und Sachbeschädigungen unterstützt zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig. Die Männer können dagegen Einsprache erheben.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 42 Minuten

Berichtsverlauf

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4. Nov.
  1. Aargauer Zeitung · Schweiz
    Halloween-Ausschreitungen in Zürich: Zwei Männer erhalten Freiheitsstrafen per Strafbefehl

    Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nach den Halloween-Ausschreitungen Strafbefehle gegen zwei Männer im Alter von 19 und 21 Jahren erlassen. Sie verhängte unbedingte Freiheitsstrafen von sechs beziehungsweise vier Monaten. Den Männern wird unter anderem vorgeworfen, bei einer unbewilligten Versammlung Gewalt gegen Polizisten und Sachen unterstützt zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

  2. Zofinger Tagblatt · Schweiz
    Halloween-Krawalle in Zürich: Zwei Männer erhalten Strafbefehle mit Freiheitsstrafen

    Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat nach den Halloween-Krawallen Strafbefehle gegen zwei junge Männer erlassen. Gegen den 19-Jährigen und den 21-Jährigen wurden unbedingte Freiheitsstrafen von sechs beziehungsweise vier Monaten verhängt. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, Gewalt gegen Polizisten und Sachen unterstützt zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig.

  3. Blick · Schweiz
    Zürcher Staatsanwaltschaft verhängt nach Halloween-Ausschreitungen Haftstrafen gegen zwei Männer

    Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat gegen zwei Männer nach den Halloween-Ausschreitungen im Kreis 4 Strafbefehle mit sechs beziehungsweise vier Monaten Haft ohne Bewährung erlassen. Den 19 und 21 Jahre alten Schweizern wird unter anderem vorgeworfen, Gewalt gegen Polizisten und Sachbeschädigungen unterstützt zu haben. Die Strafbefehle sind noch nicht rechtskräftig; die Männer können Einsprache erheben.

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