Zürich verlangt Vorlage zur Bargeldannahme in städtischen Betrieben
Das Wichtigste zuerst
Das Zürcher Stadtparlament hat mit 73 zu 44 Stimmen einen Vorstoss angenommen: Der Stadtrat muss eine Änderung der Gemeindeordnung ausarbeiten, damit städtische und von der Stadt unterstützte Betriebe Bargeld annehmen. Die Regelung ist damit noch nicht in Kraft; ein Zeitpunkt dafür ist nicht angegeben. Der Tages-Anzeiger berichtete zunächst von einer beschlossenen Bargeldpflicht für städtische Betriebe wie das Kunsthaus. Die spätere Limmattaler Zeitung beschreibt den Beschluss genauer als Auftrag an den Stadtrat. Eine Pflicht für alle Betriebe auf öffentlichem Grund wurde aus dem Vorstoss gestrichen.
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- 29. Okt. 22:25 · 2 BerichteZürcher Stadtparlament beauftragt Stadtrat mit Regelung fürLimmattaler Zeitung: Zürcher Stadtparlament beauftragt Stadtrat mit Regelung für Barzahlungen
- 29. Okt. 02:08 · 1 BerichteZürich beschliesst BargeldpflichtTages-Anzeiger: Zürcher Stadtparlament beschliesst Bargeldpflicht für städtische Betriebe wie das Kunsthaus
Berichtsverlauf
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- SRF · NewsZürcher Stadtparlament verlangt Vorlage zur Bargeldannahme in städtischen und subventionierten Betrieben
Das Zürcher Stadtparlament hat einen Vorstoss angenommen。
- Limmattaler ZeitungZürcher Stadtparlament beauftragt Stadtrat mit Regelung für Barzahlungen
Das Zürcher Stadtparlament hat mit 73 zu 44 Stimmen eine Motion für Barzahlungen in städtischen und von der Stadt unterstützten Betrieben angenommen. Der Stadtrat muss nun eine entsprechende Änderung der Gemeindeordnung ausarbeiten. Eine Pflicht für alle Betriebe auf öffentlichem Grund wurde aus der Motion gestrichen; wann die Regelung gelten könnte, steht im Bericht nicht.
- Tages-AnzeigerZürcher Stadtparlament beschliesst Bargeldpflicht für städtische Betriebe wie das Kunsthaus
Das Zürcher Stadtparlament hat beschlossen, dass städtische Betriebe wie das Kunsthaus künftig Bargeld annehmen müssen. SVP und Linke setzten die Pflicht gemeinsam durch. Eine weitere Forderung fand keine Mehrheit; welche das war und wann die Pflicht gilt, geht aus dem vorliegenden Auszug nicht hervor.
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