Wucherverfahren gegen Emix-Gründer eingestellt
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Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Wucherverfahren gegen die beiden Emix-Gründer wegen ihrer Gewinne aus dem Maskenhandel während der Pandemie eingestellt. Laut Einstellungsverfügung war der Markt damals extrem, doch die Gewinnspannen der Gründer galten nicht als Wucher.
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- Tages-AnzeigerZürcher Staatsanwaltschaft stellt Wucherverfahren gegen Emix-Gründer ein
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Wucherverfahren im Zusammenhang mit den Maskengeschäften der beiden Emix-Gründer während der Pandemie eingestellt. Laut Einstellungsverfügung handelten sie in einem extremen Markt, doch ihre Margen galten nicht als Wucher. Der vorliegende Auszug enthält keine weiteren Angaben zur Begründung.
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