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Wucherverfahren gegen Emix-Gründer eingestellt

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KI-Überblick

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Wucherverfahren gegen die beiden Emix-Gründer wegen ihrer Gewinne aus dem Maskenhandel während der Pandemie eingestellt. Laut Einstellungsverfügung war der Markt damals extrem, doch die Gewinnspannen der Gründer galten nicht als Wucher.

KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 49 Minuten

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27. Okt.
  1. Tages-Anzeiger
    Zürcher Staatsanwaltschaft stellt Wucherverfahren gegen Emix-Gründer ein

    Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat das Wucherverfahren im Zusammenhang mit den Maskengeschäften der beiden Emix-Gründer während der Pandemie eingestellt. Laut Einstellungsverfügung handelten sie in einem extremen Markt, doch ihre Margen galten nicht als Wucher. Der vorliegende Auszug enthält keine weiteren Angaben zur Begründung.

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