Beschwerde gegen Basler Steuerabzug vom Lohn
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Gegen den Volksentscheid in Basel-Stadt zum direkten Steuerabzug vom Lohn liegt eine Beschwerde beim Bundesgericht vor. Der geplante Abzug ist damit noch nicht in Kraft; ob er rechtmässig ist, muss das Gericht prüfen. Die Pilotphase beim Kanton und staatsnahen Betrieben soll frühestens Anfang 2029 beginnen. Zwei Jahre später sollen Basler Unternehmen folgen. Laut Finanzdepartement gilt dieser Zeitplan nur, wenn das Bundesgericht die Rechtmässigkeit innert Jahresfrist bestätigt und keine grösseren Schwierigkeiten entstehen.
KI-generiert aus Berichten · aktualisiert vor 14 Stunden
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- bz BaselBasel-Stadt: Beschwerde könnte direkten Steuerabzug vom Lohn verzögern
Basel-Stadt plant nach einem Volksentscheid, Steuern direkt vom Lohn abzuziehen. Die Pilotphase beim Kanton und staatsnahen Betrieben soll frühestens Anfang 2029 beginnen。
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